Schul- und Hausordnung

Unsere Verantwortung für das Miteinander

  • Wir grüßen uns gegenseitig, gehen freundlich und höflich miteinander um und sprechen respektvoll und wertschätzend miteinander und übereinander.
  • Das Belästigen, Beleidigen, Schlagen oder Diskriminieren anderer Personen ist verboten.
  • Wir dulden weder Ausgrenzung, noch körperliche, verbale oder seelische Gewalt.
  • Unsere Umgangssprache ist Deutsch.
  • Alle tragen dazu bei, die Schule und den CVJM sauber zu halten.
  • Wir tragen selbst die Verantwortung für unsere Sachen und lassen möglichst alle Wertsachen zuhause.
  • Jeder schützt auch das Eigentum der Anderen, dazu gehört auch schulisches Eigentum.
    Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen aller Art wird Ersatz gefordert.

Klassenvertrag

Jede Klasse gibt sich zu Beginn des Schuljahres einen Klassenvertrag und hängt diesen gut sichtbar im Klassenzimmer aus.

Schulpflicht

  • Zur Schulpflicht gehört der regelmäßige und pünktliche Besuch des Unterrichts und aller verbindlichen schulischen Veranstaltungen, wie Wanderungen, Schulsport-tagen usw. (ausgestattet mit den erforderlichen Arbeitsmitteln, wie Heften, Büchern, Zeichenmaterial, Sportzeug u.a.).
  • Beschlossene außerunterrichtliche Veranstaltungen (z.B. Schullandheim-aufenthalte) sind ebenfalls uneingeschränkt verbindlich.

Arbeitshaltung

  • Die Schülerinnen und Schüler sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer.
  • Die Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihren eigenen Lernerfolg.
  • Die Schülerinnen und Schüler arbeiten aktiv im Unterricht mit und fertigen ihre Aufgaben pünktlich, vollständig und ordentlich an.
  • Sie haben ihr Arbeitsmaterial vollständig dabei und richten dieses vor Beginn des Unterrichts.

Schulversäumnisse / Entschuldigungen

  • Die Schule muss am ersten Tag bis 9:20 Uhr eine (telefonische) Mitteilung erhalten.
  • Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungs-berechtigten vorliegen.
  • Nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß entschuldigte Fehlzeiten werden als unentschuldigt gewertet.
  • Der versäumte Unterrichtsinhalt ist unverzüglich und eigenverantwortlich nachzuarbeiten.
  • Die Verlängerung von Ferien ist grundsätzlich nicht zulässig.
  • Eine Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit einem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.

Haus- und Pausenordnung

  • Wir gehen respektvoll und fair miteinander um.
  • Im Schulgebäude verhalten wir uns leise und rücksichtsvoll. Dies gilt während der Unterrichtszeit im Schulgebäude und auf dem Schulhof.
  • Alle verhalten sich in den Zimmern, auf den Gängen und Treppen so, dass niemand zu Schaden kommt.
  • Wir fahren nicht auf dem Schulgelände, sondern gehen zu Fuß.
  • Die Fluchttüren dürfen nur im Brandfall geöffnet werden.
  • Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art sowie das Raufen und Schubsen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Drogen und Waffen, sowie menschenverachtendem Material ist verboten.
  • Es ist verboten, Symbole undemokratischer, nationalistischer sowie neonazistischer Gruppierungen zu tragen bzw. mitzubringen (Kleidung, Schmuck, Gegenstände…). Auch das Aufmalen dieser Symbole ist nicht erlaubt.
  • Während des Mittagstisches gilt die Hausordnung des CVJM.
  • In der Mittagspause ist der Aufenthalt im Schulgebäude in den ausgewiesenen Räumen erlaubt.
  • Die Schule ist für Schüler und Schülerinnen ab 7.45 Uhr geöffnet.
  • In der großen Pause sind die Klassen- und Fachräume sowie das Schulhaus zu verlassen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen ohne die ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft verboten.
  • Nach Unterrichtsende halten sich nur Schülerinnen und Schüler, die ein Betreuungsangebot wahrnehmen, auf dem Schulgelände / im Schulgebäude auf.
  • Körner, Wassereis und Kaugummi, koffeinhaltige Getränke sowie das Ausspucken sind ausdrücklich verboten.
  • Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die Verkehrssicherheit und das Abschließen seines/ihres Fahrzeugs am Fahrradstand selbst verantwortlich. Andere Abstellflächen sind nicht gestattet.

Handy /MP3-Player

  • Smartphones und andere elektronische Medien/Geräte dürfen während der Schulzeit und auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft verwendet werden. Sie sind ansonsten ebenso wie die Kopfhörer ausgeschaltet und nicht sichtbar.
  • Eltern, die ihre Kinder während der Schulzeit erreichen müssen, wenden sich über das Sekretariat an die Schule.
  • Das Mitbringen dieser Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
  • Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Gerät von der Lehrkraft eingezogen und am Ende des Schultages auf Verlangen ausgehändigt.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Handy zum Toilettengang nicht mit.

Schulweg

Schul- und Wegeunfälle sind dem/der Klassenlehrer/Klassenlehrerin mitzuteilen, sodass eine Unfallmeldung erstellt werden kann.